Unsere Auswertung der MdB-Antworten
Mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.2010 war dem Gesetzgeber, also jeder und jedem der 621 Bundestagsabgeordneten aufgegeben, ,,die Regelbedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) verfassungskonform neu zu bemessen."[1]
Die Abgeordneten waren zudem gefordert, die Höhe des Regelsatzes so zu bestimmen, dass er ,,jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu(sichert), die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." (aus dem BVerfG-Urteil, Leitsatz 1) Denn Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, ,,der die Menschenwürde jedes einzelnen Individuums ohne Ausnahme schützt" verlange, ,,dass das Existenzminimum in jedem Einzelfall sichergestellt wird." (aus der Urteilsbegründung des BVerfG, Rand-Nr. 205)v
Da die Abgeordneten mit ihrer Entscheidung ganz unmittelbar über die Lebensverhältnisse von Millionen Erwerbsloser und indirekt - wegen der Folgewirkungen - auch von Erwerbstätigen und ihren Familien entscheiden, haben wir alle 621 Abgeordneten gefragt, ,,welche Höhe der Regelsatz (in Euro) haben müsste, damit Sie, wenn Sie erwerbslos wären, damit ein menschenwürdiges Leben führen können." (unser Brief vom 25.10.2010)
Wie haben die Abgeordneten reagiert?
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